unter Bezugnahme auf § 8 Abs. 1 unserer Satzung laden wir zur diesjährigen ordentlichen Jahreshauptversammlung ein. Sie findet am 13.12.2023 um 20 Uhr in der GGS Rolandstraße, Rolandstraße 40, 40476 Düsseldorf, im EG im Klassenraum der Fledermäuse statt.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
a. Ergänzung der Satzung: Ergänzung des § 2 der Satzung um Absatz 5 mit folgendem Wortlaut: „Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“
b. Ergänzung der Satzung: Ergänzung des § 8 der Satzung um Absatz 6 mit folgendem Wortlaut: „Die Mitgliederversammlung kann rein virtuell stattfinden. Dabei nehmen die Mitglieder ausschließlich digital über einen virtuellen Konferenzraum an der Mitgliederversammlung teil. Die Stimmrechtsausübung muss im Wege elektronischer Kommunikation möglich sein.“
c. Änderung der Satzung: Änderung des § 9 Absatz 2 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Düsseldorf, die es für die Förderung der Bildung und Erziehung an der GGS Rolandstraße, Rolandstr. 40, 40476 Düsseldorf zu verwenden hat.
Zu TOP 5.: Gemäß § 6 der Vereinssatzung besteht der Vorstand aus mindestens drei und maximal sechs Vereinsmitgliedern.
Zu TOP 6. a. und c. (Ergänzung und Änderung der Satzung) ist noch Folgendes hinzuzufügen: Diese Satzungsänderungen sind erforderlich, damit unser Förderverein auch weiterhin als gemeinnützig anerkannt wird.
Wichtig: Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann. Bitte nutzen Sie dafür unsere E-Mail-Adresse, info@fv-ggs-rolandstrasse.de, oder auf postalischem Wege, Förderverein der GGS Rolandstraße e. V, Rolandstr. 40, 40476 Düsseldorf.
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.